Das Sechsmühlental in Weinheim

6. April 2016/2. REPORTAGEN

Weinheim war einst die Stadt der Mühlen. Die Mühlen im Weschnitz- und Grundelbachtal waren bedeutsam für die Entwicklung Weinheims. Dem Hotelier Walter Fuchs ist es in jüngster Zeit gelungen, die Erinnerungen an die 6 Mühlen an der Weschnitz zwischen Weinheim und Birkenau aus dem Dornröschenschlaf zu wecken. Die Mühlenanwesen liegen im Abstand von jeweils 200 m auf einer Strecke von 1,5 km.

Sechsmühlental-47 by Roger Schäfer.

 

Es handelt sich um die
1. Hildebrand’sche Untere Mühle
2. Hildebrand’sche Obere Mühle
3. Untere Fuchs’sche Mühle
4. Obere Fuchs’sche Mühle
5. Kinscherf’sche Müle
6. Carlebachmühle
Herr Fuchs nennt das Gebiet Sechs-Mühlen Tal und lädt zu einem Spaziergang in die Vergangenheit ein. Er bezieht Wanderwege, Fauna, Flora und vergessene Sehenswürdigkeiten wie die Hölzerlipshöhle und den „Bayers Stollen“, den mein Großvater 1890 errichtete und der im 2. Weltkrieg der sicherste Luftschutzbunker Weinheims war, mit ein.
Ich folge dieser Einladung und will mit seiner Hilfe über dieses Gebiet der Peterskirchengemeinde berichten:
Das Müllerhandwerk ist eines der ältesten Weinheimer Gewebe, vielleicht sogar das älteste. Schon in der Lorscher Zeit gab es acht Mühlen in Weinheim. Sie standen im Grundelbach- und im Weschnitztal.

Die älteste Mühlenform war die Handmühle. Mit ihr wurden die Getreidekörner zwischen einem Bodenstein und dem im Takt hin und her bewegten Reibestein zerquetscht. Die Handmühle wurde von der Rossmühle abgelöst. Nun wurden die schweren Mühlsteine nicht mehr von Menschenkraft bewegt, sondern von einem im Kreis laufenden Pferd.
In Weinheim stand eine solche Rossölmühle bis ins 18. Jahrhundert gegenüber dem früheren Krankenhaus am Grundelbach.

Sehr früh wurde auch zum Betreiben einer Mühle die Wasserkraft genutzt. Überall, wo Wasser mit einem ausreichenden Gefälle floss, entstanden Wassermühlen. Das war auch in den Tälern Weinheims der Fall. So hat beispielsweise die Weschnitz auf der zwei Kilometer langen Strecke von der Ortsgrenze Birkenaus bis an die Weinheimer Peterskirche ein Gefälle von rund 30 Metern. Die hiesigen Mühlen waren früher Besitz des Klosters Lorsch. Weinheim unterstand fast 500 Jahre dem Kloster Lorsch. Es hatte eine günstige Lage zum Kloster und gut ausgebaute Straßen. Es war daher ein bedeutender Ort für das Kloster. So kamen vor allem die Gläubigen aus den Dörfern der Bergstraße und den beiden Odenwaldtälern durch Weinheim. Begünstigt durch diese Entwicklung tauchten nun Handwerker auf. Sie entsagten der Scholle und wendeten sich dem Gewerbe zu. Sie suchten Absatzgebiete für ihre Produkte und sie fanden Absatzquellen bei den Wallfahrern und Durchreisenden.

Im Jahr 1000 erhielt Weinheim von Kaiser Otto III. das Marktrecht. Es kamen Kaufleute als Handelstreibende nach Weinheim und hier erfolgten die Vermarktung der großen Weinproduktion der hiesigen Lorscher Güter und der Absatz des Mehls aus den vielen Mühlen des Klosters.
Später waren die Mühlen kurpfälzisches Eigentum.

Die bedeutendste Mühle in Weinheim war zu allen Zeiten die Hildebrand’sche Mühle. Im Verlauf ihres Bestehens hatte sie viele Namen, z.B. untere oder vordere Lohmühle, Weschenz Mühle, Mengesse Mühl, untere Mühle und Seitzenmühle. Die Mühle war ursprünglich eine Mahlmühle, später eine Lohmühle, dann Mahl-, Öl- und Schneidemühle wie auch Hanfbreche und Gipsmühle
Der Lorscher Kodex erwähnt (Codex I, p.252, Nr. 153) eine herrschaftliche Mühle zu Winenheim (molendinum dominicale),die um 1071 der Lorscher Probstei gehörte und unter dem Abt Folkland (1142-1149) samt dem Zehntrecht wieder im Besitz des Klosters gewesen ist. Über den Besitz dieser Mühle hat König Heinrich IV. festgesetzt, dass kein Abt ihn verringern, für sich selbst benutzen oder einem Ritter zu Lehen geben dürfe.

Karl Zinkgräf, der eine bedeutende Abhandlung über die Weinheimer Mühlen verfasst hat („Die ehrbare Bäcker- und Müllerzunft in Weinheim“), nimmt an, dass es sich bei dieser Mühle um die spätere Hildebrand’sche Mühle handelte.
Er behauptet auch, dass diese Mühle bereits zur Römerzeit bestand, was er aus dort gefundenen römischen Ziegeln und Münzen schließt und dass sie in der Lorscher Zeit von Mönchen bewirtschaftet wurde. Das ergebe sich aus den Fundamenten kleinerer viereckiger Kammern, die er für Mönchzellen hielt. 1824 erwähnt J. Rieger, dass die an der Weschnitz liegende „Seitzenmühle“ ein „Nonnenkloster“ gewesen sei. Zitat: „Die Bauart bestätiget die Vermuthung“.

Auch der frühere Weinheimer Bürgermeister Albert Ludwig Grimm war der Ansicht, dass früher auf dem Gelände der Hildebrand’schen Mühle ein Nonnenkloster, das Vorgängerkloster des Stifts Neuburg in Ziegelhausen, war. Er sieht das im Zusammenhang mit der Neumaurerspforte mit einem gotischen Bogen, die früher am rechten Weschnitzufer gegenüber der Mühle stand. Für die Existenz eines Klosters gibt es allerdings keine Belege. Die erste sichere urkundliche Erwähnung der Hildebrand’schen Mühle als „Mahlmühl zue Weinheim an der Weschnitz gelegen“ erfolgte am 27.09.1465.
Eine Urkunde über die Verleihung „unserer Müle by Winheym gelegen, genannt die Weschenz Müle“ durch Pfalzgraf Friedrich bey Rhein an Peter Müller von Birkenau „zu einem ewigen Erbe gegen jährlich 20 Malter gutes Korn Weinheimer Maß“ ist vom 01.04.1471.

Die Mühlen waren jetzt kurpfälzisches Eigentum. Aus den Ratsprotokollen der Stadt Weinheim von 1664 ergibt sich z.B., dass von den 6 hiesigen Mühlen 5 in die kurfürstliche Kellerei „Pfacht“ zu zahlen hätten. Die meisten Mühlen in Weinheim waren bis Mitte des 18. Jahrhunderts Genossenschaftsmühlen. Jede einzelne hatte mehrere Eigentümer, die den Ertrag teilten. Nur selten blieben die Mühlen längere Zeit im Besitz einer Familie. Die Mühlen waren von den Eigentümern an „Beständer“ verpachtet. Die Beständer oder Erbbeständer waren die Müller, die die Mühle betrieben. Sie mussten eine jährliche Pacht in Geld oder Naturalien an die Kurfürstliche Kellerei oder an spätere andere Eigentümer bezahlen. Bei den zu entrichtenden Naturalien sprach man zum Beispiel von „8 Malter Korn, einem Eimer Müllemer Beetwein, und zwei Kappen (Kapaunen)“.
1500 betreibt der Müller Nickel Hornigk die Weschnitzmühle. Bald darauf wird sie an Doktor Johannes Pfau aus Eppingen (Doktor beider Rechten und Ordinarius. Lektor in studio zu Heidelberg) verkauft.

Dr. Johannes Pfau und seine Hausfrau Barbara Daschenmächerin verkaufen am 22.04.1542 dem „Ehrsamen Wolf Seytzen“, Bäcker, Müller und Bürger zu Hemsbach, die Mühle, die damals „Weschensmühl“ genannt wird, mit „Haus, Höfen, Scheuer, Ställen, Gärten, Büschen und allem Begriff und Zugehörde ob und unter der Erde“ für 1.025 Gulden. Von nun an wird die Mühle Seitzenmühle genannt. Die Mühle ging von Wolf Seytz durch Erbschaft auf dessen Sohn Hanns Seitz und seine Tochter Elisabeth über.

Neben den Müllern gab es viele Weinheimer Bürger, die an der Mühle Anteile hatten. Es wurden so genannte „Taggerechtigkeiten, Mühltage und Tagwerke“ verkauft. Beispielsweise wurde der „drittig Teil an 10 Tagen“ verkauft, das heißt, der Käufer hatte an 3 ½ Tagen pro Woche das Recht, für sich zu mahlen, während die anderen Miteigentümer ²/³ Anteil also 6 ²/³ Tage arbeiten durften.

1617 gehört die „Weschnitzmühle“ als Genossenschaftsmühle mehreren Anteilsbesitzern.
1766 wird die Seitzenmühle als Mahl-, Öl- und Schneidemühle erwähnt; sie gehörte zu der Zeit 12 Anteilseignern.
Friedrich Peter Wundt hat in seiner Beschreibung der pfälzischen Bergstraße von 1794 geschrieben: „Den 1. Jenner 1792 zählte man in der Stadt 7 Mahl-, Öl-, Lohn- und Walkmühlen. Darunter ist die Seitzische an der Weschnitz, die zwölf Bürgerfamilien zustehen, die beträchtlichste, indem sie außer dem darum liegenden Garten- und Ackerfeld noch einen schönen Districkt Waldung als Eigentum besitzt. Sie muss sehr einträglich sein, weil der Beständer jährlich der Gesellschaft abgibt 101 Malter Korn, 75 Malter Spelzenkern, 125 Malter Gerste, 1200 Stück Ölkuchen, 3 Malter gerollte Hirsen und Gerste, 25 Säcke zu Viernzel (ein solches von ¼ Malter, also zusammen 125 Viernzel = über 31 Malter) und 80 Gulden an Geld. Die Mühl hat aber auch das Vorrecht, dass man alle Früchte, die man darauf will mahlen lassen, hinführen muss und der Beständer also nicht nötig hat, zu diesem Behufs einiges Fuhrwerk zu unterhalten.Er muss außerdem der churfürstlichen Hofkammer jährlich 22 Malter Korn entrichten und noch einige andere kleine Lasten tragen.

Die damals einer Genossenschaft gehörige Seitzische Mühle scheint hiernach die einzige Weinheimer Kundenmühle gewesen zu sein, wohin der Bürger und Bauer selbst sein Getreide bringen musste. Musste es aber der Müller bei seiner Kundschaft holen, so schlug er die Kosten dafür auf den so genannten Multer oder Malter, den Mahllohn“.

Bilder: Birgit Schäfer und Roger Schäfer
[Text: Hans Bayer, nach Vorlagen von Karl Zinkgräf, „Die ehrbare Bäcker- und Müllerzunft in Weinheim“, Walter Fuchs, Fuchs’sche Mühle Weinheim und Bernd Fillafer@PRO-DENKMAL e.V]

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